Ihre Praxis für Podologie in Berlin Lichterfelde

Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege

Inzwischen hat sich der Beruf des „ Fußpflegers“ enorm weiterentwickelt. Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologen-Gesetz, dass die Berufsbezeichnungen genau voneinander abgrenzt. Nach diesem Gesetz darf sich „ Medizinische Fußpfleger“ und „ Podologe“ nur nennen, wer eine zweijährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat.

Die in Deutschland noch relativ unbekannte Berufsbezeichnung Podologe leitet sich aus dem Griechischen – podos =der Fuß – logos=die Lehre ab.

Was unterscheidet nun den Podologen von der „normalen“ Fußpflege?

Die kosmetische Fußpflege umfasst reine vorbeugende und pflegende Maßnahmen. Im Gegensatz zum Podologen, der zusätzlich über ein fundiertes medizinisches Fachwissen verfügt. Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder einer Fußambulanz.

Podologen und Ärzte betreuen gemeinsam ihre Patienten, so das bereits kleinste Veränderungen oder drohende Fußprobleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können.

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Wir sind vom 24.12.2025-02.01.2026 im Urlaub.

 

Unsere Praxis

Fußzentrum in Lichterfelde
Ferdinandstr. 6
12209 Berlin

Öffnungszeiten

Mo. : 9-18 Uhr
Di. : 9-18 Uhr
Mi. : 9-16 Uhr
Do. : 9-16 Uhr
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir nur mit ärtzlicher Verordnung behandeln!!
Bitte beachten Sie! Für den Fall, dass eine Absage nicht mindestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin erfolgt, kann ein Ausfallhonorar erhoben werden. (auch trotz Corona Pandemie)
 
 
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