Inzwischen hat sich der Beruf des „ Fußpflegers“ enorm weiterentwickelt. Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologen-Gesetz, dass die Berufsbezeichnungen genau voneinander abgrenzt. Nach diesem Gesetz darf sich „ Medizinische Fußpfleger“ und „ Podologe“ nur nennen, wer eine zweijährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat.
Die in Deutschland noch relativ unbekannte Berufsbezeichnung Podologe leitet sich aus dem Griechischen – podos =der Fuß – logos=die Lehre ab.
Die kosmetische Fußpflege umfasst reine vorbeugende und pflegende Maßnahmen. Im Gegensatz zum Podologen, der zusätzlich über ein fundiertes medizinisches Fachwissen verfügt. Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder einer Fußambulanz.
Podologen und Ärzte betreuen gemeinsam ihre Patienten, so das bereits kleinste Veränderungen oder drohende Fußprobleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können.

Telefon
030 / 76 80 49 63